Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
AGBs
Paketservice.Berlin ist ein Onlineangebot der
united cms Logistik GmbH
(im weiteren Verlauf ucms) für Unternehmer im Sinne des §14 BGB
Lahnstr. 25-27
12055 Berlin
info@united-cms.de
Telefon: 030 695387-120
Die united cms – Logistik GmbH – haftet ausschließlich nach den Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen -ADSp 2017
Beförderungsbedingungen für Buchungen von Transportleistungen mit Abgangsort Berlin über Paketservice.Berlin:
Als Auftraggeber im rechtlichen Sinne gilt diejenige Firma, die ucms mit der Vermittlung/Durchführung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt.
Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an denselben Empfänger mit jedem von ucms gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung.
Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von ucms, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ucms und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn ucms sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht ucms hiermit ausdrücklich.
Vom Transport ausgeschlossene Sendungen sind:
- deren Abgangsort nicht Berlin ist
- die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
- deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
- deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport ausgeschlossen:
- Zahlungsmittel, geldwerte Dokumente oder behebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere),
- Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen),
- Kraftfahrzeuge aller Art,
- lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen,
- Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren,
- Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter, Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.
Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.
Pflichten des Auftraggebers
Abholung/Bereithaltung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur angegebenen Abholzeit anwesend zu sein und die Sendung versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für ucms und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber ucms gemachten Angaben entsprechen. Bei Abweichungen ist der Auftraggeber ucms zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.
Ausfüllen des Frachtbriefs: Der Auftraggeber erhält den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach dem Buchungsprozess als zusätzliche E-Mail von ucms. Soweit der Frachtbrief nicht als Datei übersandt sondern von dem Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung mitgebracht wird, muss der Auftraggeber bei Abholung der Sendung den Frachtbrief selbst ausfüllen. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber ucms elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber ucms elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. In jedem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die Kundennummer von ucms einzutragen.
Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach angegeben ist, werden nicht befördert.
Verpackung/Kennzeichnung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und transportsichereren Verpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist, und die den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Auftraggeber ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ucms und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.
Zollformalitäten: Der Auftraggeber ermächtigt den von ucms beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung der Zollformalitäten. Der Auftraggeber hat dem Frachtbrief alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden Zollvorschriften eingehalten hat. ucms und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers oder der Zollbehörden.
Haftung des Auftraggebers
Werden ucms oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß dieser Beförderungsbedingungen vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Auftraggebers. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat. Der Auftraggeber hat außerdem den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt ucms und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.
Nichtannahme und Aussetzung des Transports
ucms behält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet/verpackt oder nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln gefährden oder andere Transportgüter beschädigen könnten.
Inspektions- und Korrekturrecht
ucms, ihre Unterfrachtführer und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. ucms behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Auftraggebers für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.
Zustellung
Die Zustellung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede Person, von der nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist; hierzu zählen insbesondere zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen. ucms haftet nicht für von Unterfrachtführern an nicht Empfangsberechtigte übergebene Sendungen.
Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.
Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von ucms zu vertretenden Gründen nicht möglich, so hat der Auftraggeber alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen.
Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.
Zahlungen, Zusatzleistungen und Zusatzkosten
Grundlage für die von ucms berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Auftraggebers. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste von ucms. Durch unrichtige Angaben des Auftraggebers entstandener Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu tragen. In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Auftraggeber trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der Sendung entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.
Stornierung von Bestellungen
Bestellungen können nur mit folgenden Einschränkungen kostenfrei storniert werden:
- Bestellungen mit Selbsteinlieferung: bis maximal 10 Tage nach Buchung
- Bestellungen mit Aholung am Folgetag: bis 16:30 des Buchungstages
- Samedayabholungen bis 13:00 am Abholtag. Die Paketscheine selbst können bis 10 Tage nach Buchung storniert werden
Stornierung werden nur per e-mail unter Angabe der Bestellnummer akzeptiert.
Berlin, 01.01.2017